[München] Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in eine Änderung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz beschlossen. Mit der Änderung soll die Förderung von DAB-Programmen, die nicht gleichzeitig auch über UKW ausgestrahlt werden, geregelt werden. Die Richtlinie sieht hier auf Antrag eine Erhöhung der Förderquote vor.
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