[Leipzig] Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der im Jahr 2013 eingeführte Rundfunkbeitrag rechtmäßig. Die Revisionen der Kläger wies das Gericht nach eingehender mündlicher Verhandlung in seiner Verkündung am 18. März 2016 zurück. Die Kläger hatten verfassungsrechtliche Einwände gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags durch den Bayerischen Rundfunk und den Westdeutschen Rundfunk vorgebracht. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt damit die bislang einheitliche Rechtsprechung in allen Bundesländern.
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