[Bern] Ab 1. Juli 2016 erhalten die lokalen Radio- und Fernsehstationen in der Schweiz mehr finanzielle Mittel. Auf dieses Datum hin setzt der Bundesrat das revidierte Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) in Kraft. Mit der Revision wird zudem die Umstellung auf die digitale Verbreitung der privaten Radioprogramme unterstützt und die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden gefördert. Die Radioveranstalter werden motiviert, die Umstellung von der analogen (UKW) zur digitalen Verbreitung (Digital Audio Broadcasting, DAB+) ihrer Programme zu beschleunigen. Die DAB+-Verbreitungskosten werden bis zu 80 Prozent subventioniert. Für die Stationen mit Gebührenanteil stehen für die Digitalisierung und die Aus- und Weiterbildung 45 Millionen Franken zur Verfügung. Diese Mittel stammen aus früheren Gebühreneinnahmen für die lokal-regionalen Stationen, die bisher nicht verwendet werden konnten.
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