[Berlin] Wie der Branchendienst teltarif.de berichtet hat der Bundesrat am 23. September 2016 eine Stellungnahme zum Entwurf „Drittes Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes“ abgegeben. Der genaue Wortlaut der Stellungnahme des Bundesrats: „Ab dem 1. Januar 2019 muss jedes zum Verkauf, zur Miete oder anderweitig angebotene Hörfunkempfangsgerät, das den Programmnamen sowie programmbezogene Zusatzdienste anzeigen kann, zum Empfang digitaler Signale geeignet sein, die einer Norm einer anerkannten europäischen Normenorganisation entsprechen.“ Die Änderung der TKG-Novelle ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundestag kann das Votum daher als Empfehlung werten. Ein komplettes Aus für rein analoge UKW-Radios wie zunächst geplant bedeutet diese Regelung aber nun doch nicht. Empfänger ohne UKW-RDS-Funktion wie Bad- oder Reiseradios, die lediglich über eine Drehskala oder die bloße Frequenzanzeige verfügen, können weiter im Handel bleiben.
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