[Stuttgart] In Baden-Württemberg stehen voraussichtlich ab 01.07.2017 zwei Übertragungskapazitäten für die Zuweisung an private Hörfunkveranstalter zur Verbreitung von Hörfunkangeboten in digitaler Technik (DAB+) zur Verfügung. Die Ausstrahlung erfolgt über den landesweiten Multiplex (Kanal 11 B). Die Antragsfrist endet am 10. März 2017, 12.00 Uhr.
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