[Biel/Bienne] Der Revisionsentwurfs der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) stellt die Weichen für den Umstieg der Radioverbreitung über Ultrakurzwellen (UKW) auf die digitale DAB+-Verbreitung in der Schweiz. DAB+ wird ab 2020 zur primären Verbreitungsart beim Radio bestimmt. Durch eine Ergänzung der Verordnung über Frequenzmanagement und Funkkonzessionen (FKV) können aber die Radios, die bis jetzt über UKW verbreitet werden, ihre Frequenzen während der Übergangsphase ab 2020 bis 2024 weiterhin nutzen. Die Radiobranche will dann UKW bis 2024 durch DAB+ ersetzen.
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