[München] Der Medienrat der BLM hat die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der Technischen Infrastruktur von terrestrischen Hörfunkangeboten nach dem Bayerischen Mediengesetz (TIF) beschlossen. Die TIF- Richtlinie soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten und ist technologieneutral auf die Förderung der digitalen Hörfunkverbreitung in Bayern ausgelegt. Die Neufassung der TIF war erforderlich, da ab Mitte Juli 2017 der Betrieb und die Nutzung der Digitalradio-Netze (DAB) neu gestaltet werden. Dazu gibt es eine Infrastrukturvereinbarung zwischen dem Bayerischen Rundfunk, der Landeszentrale und Bayern Digital Radio (BDR).
Teilen Sie diesen Post