Frequenztausch von „Puls“ und „BR-Klassik“ ist zulässig
[München] Im Rechtsstreit zwischen bayerischen Privatradios und dem Bayerischen Rundfunk um den geplanten Frequenztausch zwischen „Puls“ und „BR-Klassik“ hat das Oberlandesgericht München die Klage der privaten Rundfunkveranstalter abgewiesen. Ein Ende des Rechtsstreits ist aber damit noch nicht besiegelt, da das OLG die Revision zugelassen hat. zur Pressemeldung