Verwaltungsgericht Leipzig lehnt Antrag ab
[Leipzig] Die Klage der DABP GmbH und Radi/o digital GmbH gegen den Entscheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien hinsichtlich des Zuschlags für den Plattformbetrieb des zweiten bundesweiten Multiplex für DAB+ ist vom Verwaltungsgericht Leipzig abgewiesen worden. Zur Begründung ist ausgeführt, dass der Antragstellerin das erforderliche Rechtsschutzsinteresse fehle. Die getroffene Entscheidung über…