[Mainz] Am 19. Februar 2017 übergab der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 21. Bericht in Berlin an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Der 21. Bericht ist ein sog. Zwischenbericht, in dem die Prognosen aus dem 20. Bericht geprüft und Veränderungen dokumentiert werden. Darin gibt die Kommission auch ihrer Erwartung Ausdruck, dass mit den Anmeldungen der ARD und des Deutschlandradios zum 22. Bericht im Frühjahr 2019 die folgenden Meilensteine hinsichtlich DAB+ erreicht worden sind: (1) Die Entscheidung des Bundes und der Länder zum Konzept der UKW-Abschaltung liegt vor, (2) eine zwischen den Marktpartnern verabredete Methodik zur Ermittlung der DAB+-Nutzung existiert und Nutzungszahlen wurden publiziert, (3) durch geeignete, evtl. regulatorische Maßnahmen wurden bedeutende Automobil-Hersteller bewegt, DAB+-Radios als Serienausstattung anzubieten, (4) mindestens 27 % der Haushalte besitzen DAB+-Empfänger (10 % 2015 sowie 3,5 jährliche Steigerungsraten von jeweils 33 %).
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