Weitere nationale DAB+ Programme verschieben sich

[Leipzig] Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig sieht bei der Lizenzvergabe um den zweiten nationalen DAB+ Multiplex (Bundesmux) einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber. Daher wurde dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers (DAPD GmbH) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Der Anbieter Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast), der…