Antenne Deutschland und SLM legen Beschwerde gegen Urteil des Verwaltungsgerichts ein
[Daun] Die Antenne Deutschland GmbH hat im Verbund mit der sächsischen Medienanstalt SLM beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen das Urteil zur „aufschiebenden Wirkung“ um den Start des zweiten DAB+ Bundesmux eingelegt. Das berichtet DigitalMagazin plus von INFOSAT. zur Meldung