[Brüssel] Auf der Brüsseler Motorshow haben sich Automobilhersteller, Regulierer und Rundfunkveranstalter über nächste Schritte bei der Umsetzung der neuen, EU-weiten Digitalradio-Pflicht für Neuwagen verständigt. Nach dem am 20. Dezember 2018 in Kraft getretenen europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (EECC) muss „jedes Autoradio, das in ein neues Fahrzeug der Klasse M eingebaut wird, das in der Union zum Verkauf oder zur Miete in Verkehr gebracht wird, einen Empfänger enthalten, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digitalen terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden, ermöglicht.“ Die Mitgliedstaaten der EU haben zwei Jahre Zeit, um den Kodex in nationales Recht zu überführen.
zur Pressemeldung (WorldDAB)