[Saarbrücken] Auf die landesweiten Übertragungskapazitäten im Standard DAB+, die die Landesmedienanstalt Saarland durch amtliche Bekanntmachung vom 16. April 2019 ausgeschrieben hatte, haben sich neun Stationen für die Zuweisung an einen privaten Rundfunkveranstalter und zwei Netzbetreiber für einen privaten Plattformbetrieb fristgerecht beworben. Die Bewerbungsunterlagen werden nun auf ihre Vollständigkeit geprüft. Sofern die Antragsstellerinnen für die digitalen Übertragungskapazitäten die gesetzlichen Zulassungs- und Zuweisungsvoraussetzungen erfüllen, wird unter Moderation des Medienrates der LMS ein Verständigungsgespräch zwischen diesen durchgeführt werden. Wenn zwischen den Antragstellerinnen keine Verständigung erzielt werden kann, trifft der Medienrat eine Auswahlentscheidung, bei der die Sicherung der Meinungsvielfalt im Saarland zentrales Kriterium ist. Diese Entscheidung erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Medienrates am 12. September 2019.
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