[Stuttgart] Mit einem Antrag an die Bundesnetzagentur, die erforderlichen TK-rechtlichen Verfahren einzuleiten, will die LFK den baden-württembergischen Hörfunkveranstaltern Planungssicherheit für ihr DAB+ Engagement geben. Die aktuellen TK-rechtlichen Zuteilungen für den Betrieb des Kanal 11B, über den DAB+ derzeit verbreitet wird, enden zum 30. November 2020. Interessierte Betreiber haben im Rahmen des TK-rechtlichen Verfahrens die Möglichkeit, sich für den Netzbetrieb zu bewerben. „Durch unsere Bedarfsanmeldung möchten wir den Veranstaltern frühzeitig die Planungssicherheit geben, die sie brauchen, um weiter in DAB+ zu investieren und an der Entwicklung dringend benötigter nachhaltiger Erlösmodelle zu arbeiten.“, erklärt der Präsident der LFK Dr. Wolfgang Kreißig die Entscheidung. „Ziel muss es zudem sein, den landesweiten Multiplex weiter auszubauen, um den Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg möglichst flächendeckend auch den digitalen Empfang ihrer privaten Hörfunkprogramme zu ermöglichen.“ Dies habe gegenüber dem Ausbau regionaler Kacheln zunächst Vorrang. Darüber hinaus soll der landesweite DAB-Multiplex ab 2020 durch sogenannte Small-Scale Pilotversuche flankiert werden. „Mit Small-Scale möchten wir DAB+ gezielt für lokale Stadtgebiete adaptieren und einen kostengünstigen, niedrigschwelligen Zugang zu Digitalradio ermöglichen.“, so Kreißig. Baden-Württemberg verfügt über eine vielfältige lokale Hörfunklandschaft und zahlreiche nichtkommerzielle Sender. „Diese Vielfalt möchten wir auch im Digitalen erhalten.“, betont Kreißig.
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