[Berlin] Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes verabschiedet. Die Regelungen stellen sicher, dass künftig Autoradios und andere Radioempfangsgeräte mit Schnittstellen für digitalisierte Inhalte ausgestattet sind. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Unser Ziel ist die größere Verbreitung des digitalen Hörfunks, der mit geringeren Frequenzressourcen auskommt und die Angebotsvielfalt erhöht. Die Hörerinnen und Hörer erhalten mit den zusätzlich ausgerüsteten Geräten Zugang zu einem quantitativ und qualitativ verbesserten Hörfunkprogramm.“ Die Gesetzesänderung setzt den Koalitionsvertrag und die darin enthaltene Interoperabilitätsverpflichtung für Radioempfangsgeräte um. Gleichzeitig wird hiermit eine Vorgabe des neuen europäischen Telekommunikationsrechtsrahmens erfüllt.
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