[Berlin] Auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie wurde am Donnerstag, 17.10.19 im Plenum des Bundestages der Gesetzentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (Drucksache 19/13441) abschließend angenommen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss in der Plenarsitzung am 16. Oktober 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und DIE LINKE. dem Deutschen Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen. Damit sind die Regelungen der EU zur Einbauverpflichtung von DAB+ in Fahrzeuge vollständig und in 3. Lesung abschließend einschließlich der Regelungen zur Interoperabilität für sog. Kofferradios mit Wirkung für ab 21.12.2020 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und Geräte in deutsches Recht umgesetzt.
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