(Butzbach) In ihrer heutigen Sitzung (21.09) hat die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Medienanstalt Hessen) die Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der werbefinanzierten Hörfunkveranstalter in Hessen geschaffen. In Folge der Covid-19-Pandemie sind private Hörfunkveranstalter durch den Wegfall von Werbeeinnahmen in Finanznot geraten. Als systemrelevante Medien leisten die privaten hessischen Hörfunkprogramme einen wichtigen Beitrag zum Informationsangebot in Hessen und auch bundesweit. Sie informieren ihre Zuhörer kontinuierlich und tragen mit flächendeckender und verlässlicher Berichterstattung zur Meinungsvielfalt bei. Im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ hat die Bundesregierung 20 Millionen Euro zur Unterstützung der privaten werbefinanzierten Hörfunkprogramme in Deutschland bereitgestellt. Um die für Hessen zur Verfügung stehenden 1,8 Millionen Euro auszuzahlen, bedarf es einer Durchführungsvereinbarung zwischen dem Land und der Medienanstalt Hessen. „Das Geld dient zur Übernahme von bis zu 50 Prozent der UKW- und DAB+ Verbreitungskosten innerhalb des Zeitraums von August bis Dezember 2020“, erläutert Jörg Steinbach, Versammlungsvorsitzender der Medienanstalt. „Wir wollen den privaten Hörfunkanbietern finanziell helfen, um damit die Vielfalt des hessischen Programmangebots als auch die Hörfunksendernetzstrukturen nachhaltig zu sichern.“
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