(Halle/Magdeburg) Für die privaten Radios und Lokalfernsehsender in Sachsen-Anhalt ist jetzt der Weg für die Beantragung der Pandemiehilfe frei. Eine entsprechende Vereinbarung haben die Staatskanzlei und die Medienanstalt Sachsen-Anhalt unterzeichnet. Damit stehen zur Kompensation von Umsatzverlusten durch Maßnahmen zur „Corona-Eindämmung“ im Jahr 2021 insgesamt bis zu 1.220 TEUR zur Verfügung. Der Vorstandsvorsitzende der MSA Markus Kurze betont: „Gerade auch in Krisenzeiten sind unsere privaten Medien Garant für verlässliche Informationen. Mit der Vereinbarung sichern wir die Existenz der in Sachsen-Anhalt zugelassenen privaten kommerziellen Veranstalter und damit die Meinungs- und Medienvielfalt auch in der lokalen und regionalen Berichterstattung unseres Landes.“
Bei den Privatradios können bis zu 30 Prozent der Kosten für DAB+, UKW, Streaming und Radioplayer, unter der Voraussetzung nicht unerheblicher Umsatzverluste, gefördert werden.
Bei den kommerziellen Fernsehveranstaltern sind Ausgaben für die terrestrische Verbreitung, Streaming, weitere Betriebs- und Sachkosten inkl. Auszubildende sowie pauschal 30 Prozent der geltend gemachten Sachkosten als Personalkosten förderfähig. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mind. 20 Prozent gegenüber 2019.