(Leipzig) Der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) hat im Rahmen seiner Sitzung am 05.04.2022 die Ausschreibung von Übertragungskapazitäten zur Nutzung für digital-terrestrisch verbreitete Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter für den lokalen Multiplex in Chemnitz beschlossen. Es handelt sich um Restübertragungskapazitäten von bis zu 294 Capacity Units einer DAB+-Bedeckung zur Versorgung des Stadtgebietes Chemnitz. Der Entscheidung vorausgegangen waren Interessensbekundungen kommerzieller Hörfunkveranstalter, ihre Programme auch in der drittgrößten Großstadt Sachsens verbreiten zu wollen und die hierfür noch freien Kapazitäten nutzen zu wollen.
Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet, die das terrestrische Programmangebot im Sendegebiet ergänzen und bereichern. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen hat zunächst jener Antragsteller Vorrang, dessen Programm einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das Verbreitungsgebiet enthält und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lässt. Die Zulassungen für den Regelbetrieb werden zunächst für 10 Jahre erteilt. Für eine sachangemessene Empfangs- und Tonqualität einschließlich der für programmbegleitende Dienste erforderlichen Datenraten sollen je Programm in der Regel 60 oder 66 Capacity Units zugewiesen werden.
Für das Verbreitungsgebiet Chemnitz haben derzeit bereits 10 Veranstalter für 9 Programme eine Zulassung erhalten.