(Dresden) Der Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus des Sächsischen Landtags hat gestern Sachverständige zum Entwurf für das „Siebte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes“ (Drs 7/14481) der Koalitionsfraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD angehört.
Dazu erklärt Dr. Claudia Maicher, medienpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die Anhörung hat die Notwendigkeit bestätigt, das Privatrundfunkgesetz an die Entwicklung der Verbreitungswege und die bundesweiten medienrechtlichen Standards des Medienstaatsvertrages anzupassen.“
„Die wichtigste Neuerung ist die Aufhebung des Abschaltdatums für die UKW-Übertragung. Damit wollen wir verhindern, dass die Betreiber vor allem von lokalen Radiosendern nach 2025 erheblich an Reichweite und damit ein wirtschaftliches Standbein verlieren. Da die Nutzung und die Werbeerlöse über UKW nur langsam zurückgehen und die Abdeckung über DAB+ noch nicht dasselbe Niveau erreicht hat, wird für einige Jahre noch eine doppelte Verbreitung notwendig sein. Die Simulcast-Förderung durch die Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien ermöglicht diesen Übergang, wir BÜNDNISGRÜNE verstehen sie aber nicht als Dauerlösung.“
Die Vertreter der privaten Radioveranstalter bestätigten in der Anhörung, dass sie aufgrund der deutlich höheren Kosten für die UKW-Verbreitung im Vergleich zu DAB+ ihre UKW-Lizenzen zurückgeben werden, sobald UKW deutlich weniger genutzt wird. Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident der SLM, sprach von einem absehbaren Ende der Dominanz von UKW noch in diesem Jahrzehnt.
Dr. Claudia Maicher führt weiter aus: „Als zusätzliche Änderung wurde eine Regelung zur Präzisierung der Förderaufgabe der SLM im Bereich des nicht-kommerziellen Rundfunks empfohlen. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hier nach wie vor Anpassungsbedarf, um Freie Radios und Bürgermedien zu sichern und die Vielfalt in der sächsischen Medienlandschaft weiter zu stärken.“
Sabine Fratzke vom Bundesverband Freier Radios e.V. erläuterte den besonderen Wert dieser Dritten Säule unserer Medienlandschaft. Die Programmentwicklung liege in den Händen von Bürgerinnen und Bürgern. Freie Radios gingen proaktiv auf verschiedene Gruppen zu und unterstützten sie bei der verantwortungsvollen Programmerstellung und beim Arbeiten in Redaktionen. Aufgrund dieser demokratiefördernden Funktionen werde auch vom Europarat eine gesonderte Anerkennung und Förderung von Bürgermedien gefordert. Aktuelle Entwicklungen zeigten laut der Sachverständigen jedoch, dass der SLM Entscheidungsspielräume ermöglicht werden müssten, um Anbieter, die diese Kriterien erfüllen, gezielt fördern zu können. Da derzeit im Gesetz eine klare Definition fehle, würden Begehrlichkeiten von anderen Anbietern geweckt und die Förderung für die Bürgermedien verknappt. Als Definition könne die des Europarats zu Grunde gelegt oder die Regelung aus Thüringen übernommen werden.