Medienrat genehmigt Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse bei Radio Alpenwelle
(München) Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 8. Februar 2024 die Unbedenklichkeit der Änderung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse beim lokalen/regionalen Hörfunkangebot Radio Alpenwelle im Versorgungsgebiet der Landkreise Miesbach und Bad Tölz/Wolfratshausen bestätigt. Die relevanten Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der Anbieter sollen wie folgt geändert werden: Die Anteile des…