Richtlinie zur Verbreitungsförderung gemeinnütziger Hörfunkanbieter (UKW)
(München) Die Förderung analog terrestrischer Verbreitung (UKW) für gemeinnützige Hörfunkanbieter, die aus Mitteln der Landeszentrale erfolgt, wurde in einer eigenen Richtlinie festgeschrieben. Denn die Technische Infrastruktur Förderung (TIF), die diese Förderung bisher mitbeinhaltete, endet zum 30. Juni 2024. Und die neue Transformations-Anreiz-Förderung (TAF), die sie ersetzt, fokussiert sich ausschließlich auf die Förderung digital terrestrischer Verbreitung…