(München) Die Förderung analog terrestrischer Verbreitung (UKW) für gemeinnützige Hörfunkanbieter, die aus Mitteln der Landeszentrale erfolgt, wurde in einer eigenen Richtlinie festgeschrieben. Denn die Technische Infrastruktur Förderung (TIF), die diese Förderung bisher mitbeinhaltete, endet zum 30. Juni 2024. Und die neue Transformations-Anreiz-Förderung (TAF), die sie ersetzt, fokussiert sich ausschließlich auf die Förderung digital terrestrischer Verbreitung (DAB).
Das Volumen der UKW-Verbreitungsförderung gemeinnütziger Anbieter beträgt aktuell jährlich rund 70.000 Euro. Die Laufzeit dieser Förderung richtet sich nach den verfügbaren Haushaltsmitteln und gilt analog zur TAF zunächst bis 2027. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft.
Das Konzept der Transformations-Anreiz-Förderung (TAF) hatte der Medienrat bereits in seiner 13. Sitzung am 16. Mai 2024 zustimmend zur Kenntnis genommen und die Landeszentrale beauftragt, deren Umsetzung vorzubereiten. Zwischenzeitlich wurden der Förderantrag an den Freistaat Bayern gestellt und im Nachgang zu einer Verbandsanhörung kleinere Anpassungen an der TAF vorgenommen. Somit kann die TAF jetzt rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.