(München) Bereits in seiner Sitzung vom 11. Juli 2024 hatte der Medienrat den Großteil der Zuweisungen der bayerischen originären UKW-Kapazitäten lokaler, regionaler und landesweiter Anbieter gemäß der Audio-Strategie 2025 verlängert. Im Sinne der Planungs- und Rechtssicherheit für die Anbieter erfolgen die Verlängerungen schrittweise: Wenn es die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Radiobranche erforderlich macht, verlängern sich die UKW-Zuweisungen automatisch um zwei weitere Jahre. Im Jahr 2032 können die Anbieter eine weitere Verlängerung bis 2035 beantragen, sollte eine UKW-Verbreitung für die wirtschaftliche Tragfähigkeit noch nötig sein. Allen Verlängerungen liegt das in der Audio-Strategie 2025 festgehaltene, abschnittsweise Vorgehen für den geplanten Umstieg von UKW auf DAB+ zugrunde. Sämtliche privaten Radiosender in Bayern sind bereits seit 2020 simulcast, also über UKW und DAB+, zu hören.
Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2024 jetzt die originäre UKW-Kapazität des Senders Radio Oberland, die noch nicht Gegenstand der Sitzung vom 11. Juli 2024 war, zunächst bis zum 30. Juni 2030, sowie die dazugehörigen DAB-Kapazitäten bis 30. Juni 2031 verlängert.
Zudem befasste sich der Medienrat auch mit der Verlängerung der Inhaber von Splittingfrequenzen.
In seiner Sitzung vom 17. Oktober 2024 verlängerte er die Splittingfrequenzen der größtenteils gemeinnützigen Anbieter in München sowie in Nürnberg: So wurden die geteilte UKW-Frequenz (92,4) der Angebote Radio Horeb München, Radio Lora, Radio Feierwerk Christliches Radio München und Radio München, zunächst bis zum 30. Juni 2030, sowie die dazugehörigen DAB-Kapazitäten bis 30. Juni 2031 verlängert. Ebenso wurde mit der Nürnberger Splittingfrequenz (95,8) von Radio Z und Star FM sowie den dazugehörigen DAB-Kapazitäten verfahren.