(München) Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hat im DAB-Netz Oberbayern-Süd (7A) eine DAB-Kapazität von 60 oder 66 Capacity Units (CU) ausgeschrieben. Damit kann bei Nutzung des Standardfehlerschutzes PL EEP 3A eine Nettodatenrate von 80 bzw. 88 kbit/s erreicht werden. Die Kapazität steht ab dem 01.07.2025 für die Nutzung zur Verfügung. Die Aufschaltung des Angebots muss spätestens zum 01.09.2025 erfolgen. Medienrechtliches Versorgungsgebiet sind die Stadt Rosenheim sowie die Landkreise Garmisch-Partenkirchen, Weilheim-Schongau, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Rosenheim, Mühldorf am Inn, Altötting, Berchtesgadener Land und Traunstein. Die Übertragungskapazität wird befristet auf zehn Jahre zur Nutzung ausgeschrieben. Eine Bewerbung kann nur mit einem gemeinnützigen Hörfunkangebot erfolgen. Interessierte Bewerber werden aufgefordert, bis spätestens 07.03.2025, 23:59 Uhr, (Ausschlussfrist § 6 Abs. 6 S. 2 RfS) eine verbindliche Bewerbung bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, Heinrich-Lübke-Str. 27, 81737 München, einschließlich aller Anlagen ein zureichen. Derzeit besteht das DAB-Netz Oberbayern-Süd 7A aus 13 DAB-Sendeanlagen. Für das Jahr 2025 ist die Inbetriebnahme einer weiteren DAB-Sendeanlage im Bereich der Stadt Wasserburg am Inn geplant.
Teilen Sie diesen Post