(Stuttgart) Der LFK-Medienrat hat in seiner Sitzung am 18.03.2024 der Entscheidung des LFK-Vorstands über die Zuweisung der DAB+-Übertragungskapazität an die Veranstalterin Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH zugestimmt. Somit werden der Veranstalterin ab dem 1. April 2024 Übertragungskapazitäten in einem Umfang von 54 CU auf dem landesweiten DAB+-Multiplex (Kanal 11B) für die Verbreitung des Programms „Energy“ zugewiesen.
Befristung der Zuweisung bis zum 31. Dezember 2032
Die LFK schrieb im Januar 2024 eine Übertragungskapazität (54 CU) auf dem Landesmultiplex 11B aus. Darauf bewarben sich sieben Radioveranstalter, zwischen denen nun eine Auswahlentscheidung über die Zuweisung getroffen werden musste. Eine Zuweisung ist zwar gemäß § 19 Abs. 7 des baden-württembergischen Landesmediengesetzes grundsätzlich für 10 Jahre zu erteilen, jedoch kann die LFK nach pflichtgemäßem Ermessen davon abweichen. Im konkreten Fall wurde die Zuweisung an die Radio 100,7 MHz Stuttgart GmbH bis zum Ablauf des Jahres 2032 befristet, um so den Gleichlauf mit den bereits erteilten UKW- und DAB-Zuweisungen herzustellen.