[Berlin] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schlägt in einem Referentenentwurf zur Anpassung des §48 des Telekommunikationsgesetz (TKG) ein Handelsverbot für Geräte vor, wenn die bestimmte Mindestanforderungen nicht erfüllen. Das berichtet der Branchendienst heise online. Demnach schlägt der Referentenentwurf vom 5.4.2017 vor, dass „höherwertige Radioempfangsgeräte nur noch gehandelt werden dürfen, wenn diese zum Empfang normgerechter digitaler Signale geeignet sind“. Ob DAB+, LAN oder WLAN spielt keine Rolle. Autoradios fallen darunter, weil sie mittels RDS-Empfangsteil meist Programmnamen zeigen.
Teilen Sie diesen Post