[Bern] Seit Frühling 2016 ist die digitale Radionutzung in der Schweiz höher als jene über UKW. Damit kann mit der sukzessiven Abschaltung von UKW wie geplant 2020 begonnen werden. Der Bundesrat hat am 25. Oktober 2017 eine Teilrevision im Radio- und Fernmeldebereich verabschiedet, um diesen Umstieg zu erleichtern. Zudem hat er entschieden, dass die heutigen Radiokonzessionen verlängert werden sollen. Um die Radiobranche bei der Umschaltung von UKW zu DAB+ zu unterstützen, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 25. Oktober 2017 in der Radio- und Fernsehverordnung sowie in den Ausführungsbestimmungen zum Fernmelderecht die regulatorischen Anpassungen verabschiedet. Unter anderem hat der Bundesrat beschlossen, dass alle Radio-Veranstalterkonzessionen, die Ende 2019 ablaufen, bis 2024 verlängert werden sollen. Damit erhält die Radiobranche die nötige Stabilität, um den Migrationsprozess von UKW zu DAB+ wie geplant bis spätestens Ende 2024 durchzuführen. Die Revision der Radio- und Fernsehverordnung sieht vor, dass ab 2020 DAB+ zum Hauptverbreitungsweg wird, parallel zur sukzessiven Abschaltung von UKW. Die Radioveranstalter mit einem Service public-Auftrag erhalten ab 2020 eine garantierte Verbreitung auf einer DAB+-Plattform. Gleichzeitig sollen die Funkkonzessionen für die digitale Verbreitung bis Ende 2024 verlängert werden können.
Teilen Sie diesen Post