[Bern] Die Schweizer haben die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) am 14. Juni 2015 angenommen. Damit wird die Empfangsgebühr der technologischen Entwicklung angepasst und die jährliche Gebühr für die Haushalte gesenkt. Durch die Revision werden überdies mehr finanzielle Mittel für die lokalen Radio- und Fernsehstationen bereitgestellt und die Konzessionsbedingungen gelockert. Dies bedeutet u.a., dass diese zusätzliche Mittel für die Aus- und Weiterbildung sowie die Digitalisierung – also auch DAB+ – erhalten.
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