[Leipzig] Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Leipzig sieht bei der Lizenzvergabe um den zweiten nationalen DAB+ Multiplex (Bundesmux) einen Verstoß gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Bewerber. Daher wurde dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz des unterlegenen Bewerbers (DAPD GmbH) stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet. Der Anbieter Antenne Deutschland (Absolut Radio/Media Broadcast), der von den Landesmedienanstalten im November 2017 lizensiert wurde kann daher nicht wie geplant auf Sendung gehen. Geschäftsführer Willi Schreiner gegenüber RADIOSZENE: “Antenne Deutschland nimmt die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis. Die Gründe der Entscheidung werden noch analysiert. Was dies für den weiteren Fortgang bedeutet, ist noch nicht eindeutig geklärt. Die überraschende Entscheidung des Leipziger Verwaltungsgerichts hat einem unmittelbaren unternehmerischen Handeln der Antenne Deutschland zunächst einmal die Grundlage entzogen. Wir halten aber an unseren Antenne Deutschland-Plänen fest. Die Entwicklung von DAB+ in Deutschland wird durch die Entscheidung etwas gebremst, aber DAB+ schreitet positiv voran.”
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