[Daun] Die Antenne Deutschland GmbH hat im Verbund mit der sächsischen Medienanstalt SLM beim Oberverwaltungsgericht Bautzen Beschwerde gegen das Urteil zur „aufschiebenden Wirkung“ um den Start des zweiten DAB+ Bundesmux eingelegt. Das berichtet DigitalMagazin plus von INFOSAT.
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