[Leipzig] Das Verwaltungsgericht Leipzig hat den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an die Antenne Deutschland GmbH GmbH & Co. KG (ADG) zur Veranstaltung eines zweiten Digitalradio Bundesmux im Plattformbetrieb aufgehoben. Gleichzeitig ordnete das Gericht an, das Zuweisungsverfahren verfahrensfehlerfrei zum Abschluss zu bringen. Das Gericht folgte damit umfänglich der Rechtsauffassung der Digital Audio Broadcasting Plattform GMBH (DABP), die im Ausschreibungsverfahren der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) gegen die Antenne Deutschland überraschend nicht den Zuschlag erhalten hatte und dagegen geklagt hatte. Gleichzeitig ließ das Verwaltungsgericht Leipzig die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Damit ist die angekündigte baldige Aufschaltung bundesweiter Radioprogramme durch eine Plattform der ADG und einem Sendernetzbetreiber in Frage gestellt. DABP-Geschäftsführer Dr. René Laier sagte im Nachgang der Verhandlungen am Verwaltungsgericht Leipzig: „Das Urteil hebt die grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten an die Antenne Deutschland GmbH & Co. KG auf. Ich erwarte von der ALM, dass nun schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio erfolgt.“
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