(Erfurt) Mit der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages zur Auskehrung von Mitteln aus dem Bundesprogramm „NEUSTART KULTUR“ durch die Thüringer Staatskanzlei und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) können nun auch Bundesmittel für die Unterstützung der terrestrischen Verbreitung der privaten Hörfunkveranstalter fließen. In Folge der COVID-19-Pandemie sind private Hörfunkveranstalter durch den Wegfall von Werbeeinnahmen in Finanznot geraten. Als weit genutzte Medien leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Informationsangebot. Sie informieren kontinuierlich und tragen mit flächendeckender und verlässlicher Berichterstattung zur Meinungsvielfalt bei. Mit dem Programm „NEUSTART KULTUR“ hat die Bundesregierung daher 20 Millionen Euro zur Unterstützung der werbefinanzierten Hörfunkprogramme in Deutschland bereitgestellt. Der Kooperationsvertrag ist die Voraussetzung für die Auszahlung der für Thüringen zur Verfügung stehenden Mittel. Entsprechende Förderanträge können ab sofort bei der TLM gestellt werden. Medienstaatssekretär Malte Krückels und Jochen Fasco, Direktor der TLM, erläutern: „Das Geld dient zur Übernahme von bis zu 50 Prozent der von August bis Dezember 2020 anfallenden Distributionskosten der privaten Hörfunkveranstalter, die eine Zuweisung für terrestrische Übertragungskapazitäten haben. Wir wollen den Anbietern finanziell helfen, um damit die Vielfalt des Thüringer Programmangebots als auch die Hörfunksendernetzstrukturen nachhaltig zu sichern.“
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